Allgemeine Geschäftsbedingungen TravelMobile

TouristMobile Vermarktung von Applikationen und

Handel mit Soft- und Hardware GmbH

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen sind Grundlage der zwischen der TouristMobile GmbH, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck - Österreich, im Nachfolgenden „TouristMobile“, und ihrer Kunden, im Weiteren „Kunde“, geschlossenen Verträge über die Lizenzierung der „TravelMobile“ Applikation. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von TouristMobile ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Begriffsbestimmungen

a) „TravelMobile“: TouristMobile erstellt die hochqualitative Applikation gemäß dem Stand der Technik mit allen für eine derartige Applikation erforderlichen, üblichen oder sinnvollen Funktionen. TouristMobile stellt die Softwareapplikation laufend zur Verfügung und betreibt die dafür erforderliche Infrastruktur. „TravelMobile“ gibt es als App Store Lösung für eine möglichst breite Zielgruppe. Der Nutzer kann die App kostenfrei aus dem jeweiligen App Store laden und sich registrieren. Mit Ausnahme der in Anlage 1 vereinbarten Funktionalitäten ist TouristMobile berechtigt, einzelne Servicedienstleistungen und/oder Content zurückzuziehen bzw. Änderungen/Optimierungen ihres Serviceangebotes auf der eigenen Software-Plattform vorzunehmen, soweit dadurch nicht der Stand der Technik oder die erforderliche oder übliche Nutzungsmöglichkeit unterschritten wird. Hierüber wird TouristMobile den Kunden mindestens einen Monat vor der Einführung der Änderung informieren. Der Betrieb der Applikation „TravelMobile“ wird mit Standard SLA  – siehe Anlage 1 – seitens der TouristMobile durchgeführt. Die Applikation „TravelMobile“ ist jeweils auf den Handy-Modellen und Software-Umgebungen der letzten 3 inkl. der jeweils aktuellsten Betriebssystem-Generationen von iOS und Android anwendbar.

b) Kunde: „Kunde“ ist jeder im Einzelvertrag als solcher bezeichnete Vertragspartner.

c) Nutzungsrecht: Dem Kunden wird im Zuge des Lizenzvertrags das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zuerkannt das Softwareprodukt „TravelMobile“ in unveränderter Form zu benutzen.

d) Trips: Als „Trips“ gelten im System erfasste und eingelesene Reisen.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die monatliche Pauschalgebühr für die Einräumung der Nutzungslizenz von „TravelMobile“ richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag. Die Pauschalgebühr beinhaltet Hosting und Betrieb nach Standard SLA. Ebenso in der monatlichen Pauschalgebühr bereits enthalten ist die Wartung, sowie die Leistungen im Rahmen des 1st und 2nd Level Supports. Die Rechnungsstellung durch TouristMobile erfolgt jeweils zu Beginn des Monats für die im vorangegangenen Kalendermonat erbrachten Leistungen (Abrechnungszeitraum). Alle Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Leistungen durch TouristMobile, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils gültigen Sätzen der TouristMobile vergütet.

Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse für den Empfang der Rechnungen bereitzustellen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden alle Rechnungen elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse aktiv und erreichbar ist. Ein unterbliebener Rechnungsempfang infolge einer fehlerhaften oder veralteten E-Mail-Adresse entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

Werden während der Vertragslaufzeit zusätzliche Module aktiviert, so werden diese Zusatzleistungen im gleichen Zyklus wie die regulär vertraglich vereinbarten Leistungen abgerechnet. Die Kosten für die hinzugefügten Module richten sich nach den zum Zeitpunkt der Aktivierung gültigen Preiskonditionen und werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen in Rechnung gestellt.

4. Wartung und Support

Der Kunde ist während seiner regulären Geschäftszeiten für den 1st-Level-Support verantwortlich. Dieser umfasst die Bearbeitung von Kundenanfragen zur allgemeinen Funktionalität und Verfügbarkeit der Anwendung „TravelMobile“ auf bestimmten Endgeräten. Sofern eine Anfrage nicht durch den Kunden beantwortet werden kann, ist die betreffende Fragestellung bzw. Fehlerbeschreibung an den 2nd-Level-Support von TouristMobile weiterzuleiten. TouristMobile ist im Rahmen des 2nd-Level-Supports verpflichtet, Kundenbeschwerden zu bearbeiten und Fehlerbehebungen vorzunehmen. Darüber hinaus übernimmt TouristMobile den 1st-Level-Support für Anfragen, die direkt durch Nutzer innerhalb der „TravelMobile“-App initiiert werden.
Für den technischen Support im Zusammenhang mit der Anwendung gilt ergänzend die zwischen den Parteien vereinbarte Service Level Vereinbarung (SLA).

5. Vertragsbeendigung und Vertragsänderung

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses sind beide Vertragsparteien verpflichtet, sämtliche Daten, Unterlagen und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – sowohl in elektronischer als auch in schriftlicher Form – einschließlich aller Kopien unverzüglich zurückzugeben. Insbesondere ist TouristMobile verpflichtet, sämtliche Nutzerdaten der Service-Nutzer des Kunden an diesen zurückzugeben.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, einschließlich seiner Anhänge, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6. Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Die Kündigung dieses Vertrags bedarf zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform. Jede Vertragspartei ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu kündigen.

Erfolgt keine schriftliche Kündigung durch eine der Vertragsparteien mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf (12) Monate zu den gleichen Bedingungen. Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt zwölf (12) Monate.

Jede Vertragspartei behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund vor, sofern der kündigenden Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Vertragspartei wesentliche vertragliche Pflichten erheblich verletzt,

  • der Kunde trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet,

  • eine Vertragspartei ihren Geschäftsbetrieb einstellt, Insolvenz anmeldet oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt oder eröffnet wird,

  • TouristMobile feststellt, dass der Kunde die Anwendung missbräuchlich verwendet oder gegen Lizenzbedingungen verstößt, insbesondere durch unzulässige Unterlizenzierung oder Veränderung der Software.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Kündigungsgrund schriftlich anzugeben. Die Kündigung wird mit Zugang wirksam, sofern kein späteres Datum angegeben ist. Alle im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte, insbesondere das Nutzungsrecht an der Anwendung „TravelMobile“, erlöschen mit sofortiger Wirkung. Bereits erbrachte, aber noch nicht bezahlte Leistungen sind vollständig zu vergüten. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen vertraulichen Daten und Unterlagen entweder zurückzugeben oder zu löschen.

7. Geheimhaltungspflicht und geistiges Eigentum

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertrags vom jeweils anderen Vertragspartner erhalten, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind oder wenn sich ihre Vertraulichkeit nach Treu und Glauben aus ihrem Inhalt ergibt. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen zur Vertragserfüllung bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei (3) Jahren weiter. Gesetzliche Offenlegungspflichten (z. B. gegenüber Behörden oder Gerichten) bleiben unberührt.

Das geistige Eigentum an der Anwendung „TravelMobile“ verbleibt ausschließlich bei TouristMobile. Vom Kunden eingebrachte Verbesserungsvorschläge, die von TouristMobile erfolgreich umgesetzt werden, gehen in das alleinige geistige Eigentum von TouristMobile über. Der Kunde verzichtet auf sämtliche Rechte oder Ansprüche, die sich allein aus seiner Mitwirkung ergeben.

8. Haftung und Gewährleistung

TouristMobile gewährleistet, dass die Anwendung „TravelMobile“ bei Vertragsabschluss den im Einzelvertrag vereinbarten Spezifikationen entspricht, sofern die Software gemäß den jeweils geltenden Installationsanforderungen und Betriebsbedingungen installiert und verwendet wird. Darüber hinaus richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Vertragsparteien haften einander uneingeschränkt:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertragspartei, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
b) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags wesentlich ist und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

Eine Haftung für mittelbare Schäden – wie entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Ansprüche Dritter – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen und verjähren spätestens ein (1) Jahr nach Kenntnis von Schaden und Schädiger. Eine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegenden Ereignisse, die ganz oder teilweise die Vertragserfüllung verhindern oder unzumutbar erschweren. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Kriege, Terroranschläge, Ausfälle öffentlicher Infrastruktur (z. B. Strom- oder Internetausfälle) oder behördliche Anordnungen.

9. Datenschutz

TouristMobile gewährleistet, dass die Anwendung „TravelMobile“, einschließlich der Verarbeitung und Speicherung von Inhalten und Nutzerdaten im Verantwortungsbereich von TouristMobile, allen geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht (insbesondere der DSGVO) und keine Rechte Dritter verletzt.

TouristMobile verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Darüber hinaus verpflichtet sich TouristMobile, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der zwischen dem Kunden und TouristMobile geschlossenen Datenschutzvereinbarung (Data Processing Agreement- Auftragsverarbeitungsvertrag) zu verwenden. Die Datenverarbeitung und -nutzung erfolgt ausschließlich im Gebiet der Republik Österreich.

10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Einzelverträge, die auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei etwaigen Streitigkeiten, Unstimmigkeiten oder Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst eine einvernehmliche Lösung durch Verhandlungen in guter Absicht anzustreben.

Kann innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung keine Einigung erzielt werden, verpflichten sich die Parteien, zunächst ein Schiedsverfahren durchzuführen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Scheitert auch das Schiedsverfahren, vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des Landesgerichts Innsbruck, Österreich, für alle aus diesem Vertrag resultierenden Rechtsstreitigkeiten.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine rechtsgültige Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.

Gleiches gilt im Falle von Lücken oder fehlenden Regelungen im Vertrag oder in den AGB einschließlich der Anhänge (siehe Einzelvertragsanhang), die einer Ergänzung bedürfen.